Vor ABMAHNUNGEN schützen! – Wichtiges EuGH Urteil zu Cookies

Kaum eine Woche vergeht ohne neue Nachrichten zu Cookies, Tracking, Facebook Pixel, Google Analytics und Einwilligungslösungen.
Am 01. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof im Fall “Planet49” (Rechtssache C-673/17) über die Anforderungen an eine Einwilligung beim Setzen von Cookies entschieden.
Die aktuelle Zustimmung zu Cookies auf den Webseiten reicht als Einwilligungsmittel nicht mehr aus.

Die Rechtsprechung fordert hier vielmehr nicht nur eine explizite sondern auch aktive Handlung des Nutzers.
Das sagt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  in Nordrhein-Westfalen dazu.

Da es wegen der Neuregelung im Falle der Nichtumsetzung zu einer Abmahnung kommen kann, sollte die Cookie Regelung kurzfristig an die neue Rechtsprechung angepasst werden.

Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Daher bieten wir Ihnen eine den neuen Anforderungen entsprechende Lösung an.

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Gibt es denn keine Lösung ohne Einwilligung?

Doch. Eventuell. Aber wahrscheinlich nur mit viel händischem Aufwand und nicht ohne juristisches Risiko.

So ist zum Beispiel eine Frage, ob Tracking ohne Einwilligung etwa über lokal eingebundene Dienste wie Matomo weiter möglich ist. Oder ob die EuGH-Urteile auch einen Dienst wie eTracker betrifft, der aktuell davon ausgeht, dass für sein Tracking keine gesonderte Einwilligung nötig ist.

Hinzu kommen dann aufwändige händische Lösungen für Ihre Seite bzw. Ihr individuelles CMS, die die eine ungefragt Datenübertragung durch die unzähligen Tools und PlugIns auf Webseiten einzeln verhindern

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